Wasserhärte

Mittelwerte der Wasseruntersuchungen des WBV Langenholthausen :

Härtebereich Mittel (Härtebereich II)

Härtebereiche nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.


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